Leitfaden • Steuern • Investition

Immobilienbesteuerung in Kenia fur Schweizer

Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Kenia, Grundsteuer, Kapitalgewinnsteuer und Besteuerung von Mieteinkunften. Alles, was Sie zur Optimierung Ihrer Steuersituation wissen mussen.

📅 26. April 2026 👤 Mount Kenya LiGo Investment 📅 Lesezeit: 10 Min.

Die Steuerfrage ist oft das erste Anliegen Schweizer Investoren, die eine Immobilie in Kenia erwerben mochten. Gute Nachrichten: Der steuerliche Rahmen ist gunstig, das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert Fallstricke, und mit einer guten Struktur konnen Sie Ihre Situation optimieren. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.

1. Immobilienbesteuerung: Grundlagen

Bevor wir ins Detail gehen, hier die Grundprinzipien der Immobilienbesteuerung in Kenia fur einen Schweizer Wohnsitzer:

  • Kenia besteuert Grundstucke auf seinem Territorium: Das Territorialitatsprinzip. Ein Grundstuck in Kenia ist in Kenia steuerpflichtig
  • Die Schweiz besteuert ihre Einwohner auf ihr Welteinkommen und -vermogen: Sie mussen Ihre auslandischen Guter der Schweizer Steuerbehorde melden
  • Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert Doppelbesteuerung: Die in Kenia gezahlte Steuer wird auf die Schweizer Steuer angerechnet
  • Die kenianische Besteuerung ist gering: Keine Vermogenssteuer, keine Kapitalertragssteuer, keine Erbschaftssteuer

📈 Wichtig zu merken

Die Immobilienbesteuerung in Kenia ist deutlich vorteilhafter als in der Schweiz oder Frankreich. Ein Schweizer Investor zahlt in der Regel weniger Steuern auf eine Immobilie in Kenia als auf ein vergleichbares Objekt in der Schweiz.

2. Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Kenia

Die Schweiz und Kenia haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet, das festlegt, welches Land welche Einkunfte und Guter besteuern darf. Dieses Abkommen folgt dem OECD-Modell.

Schlusselprinzipien des DBA

  • Immobilien: Sie werden in dem Land besteuert, in dem sie sich befinden (Kenia). Die Schweiz befreit diese Guter von der Vermogenssteuer, berucksichtigt sie jedoch fur die Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt)
  • Mieteinkunfte: In Kenia steuerpflichtig. In der Schweiz steuerfrei, fließen aber in die Satzberechnung ein
  • Kapitalgewinne aus Immobilien: In Kenia steuerpflichtig. In der Schweiz steuerfrei, wenn Sie nicht als Immobilienprofi gelten
  • Dividenden einer kenianischen Gesellschaft: In Kenia steuerpflichtig mit einem Hochstsatz von 15 % gemaB DBA

🛠 Anrechnung oder Befreiung?

Die Schweiz wendet die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt fur Immobilien in Kenia an. Konkret zahlen Sie keine Schweizer Steuer auf diese Guter, aber sie erhohen den Satz, der auf Ihre anderen Einkunfte angewendet wird. Die Auswirkung ist in der Regel gering.

Wie man Doppelbesteuerung konkret vermeidet

  1. Sie deklarieren Ihr Grundstuck/Haus in Kenia in Ihrer Schweizer Steuererkarung (Rubrik "Auslandische Guter")
  2. Die Schweizer Behorde wendet die Befreiung an: Das Gut ist in der Schweiz nicht steuerpflichtig (nur der Satz wird beeinflusst)
  3. Bei Mieteinkunften: Sie deklarieren die in Kenia erhaltenen Mieten und geben die in Kenia gezahlte Steuer an
  4. Die kenianische Steuer wird auf die geschuldete Schweizer Steuer angerechnet (keine Doppelbesteuerung)

3. Besteuerung der Mieteinkunfte

Wenn Sie Ihre Immobilie in Kenia vermieten, unterliegen die Mieteinkunfte der Besteuerung in Kenia. So funktioniert es:

In Kenia

  • Die erzielten Mieten unterliegen der Rental Income Tax
  • Steuersatz: 10 % auf die Bruttomieteinnahmen (vereinfachtes System) oder 30 % auf den Nettogewinn (Ist-Besteuerung)
  • Steuerfreigrenze: Jahrliche Mieteinnahmen unter KSh 288.000 (~CHF 2.000) sind steuerfrei
  • Erklarung erfolgt uber iTax (Online-Portal der Kenya Revenue Authority)
  • Die Quellensteuer von 30 % auf Mietzahlungen an Gebietsfremde gilt bei direkter Verwaltung

In der Schweiz

  • Die Mieteinkunfte sind steuerfrei, fließen aber in den Progressionsvorbehalt ein
  • Sie mussen sie in Ihrer Schweizer Steuererkarung angeben
  • Verwaltungs-, Unterhalts- und Versicherungskosten sind abzugsfahig
Einkunftsart In Kenia besteuert In der Schweiz besteuert Doppelbesteuerung
Mieteinkunfte Ja (10-30 %) Nein (Befreiung) Vermeiden (DBA)
Kapitalgewinn (Weiterverkauf) Ja (5 % wenn < 5 Jahre) Nein Vermeiden (DBA)
Dividende ken. Gesellschaft Ja (max. 15 %) Ja (Steuerguthaben) Vermeiden (Anrechnung)

4. Kapitalgewinnsteuer auf Immobilien

Kenia erhebt eine Capital Gains Tax (CGT) auf den Verkauf von Immobilien. Hier die geltenden Regeln fur 2026:

  • Satz: 5 % des Verkaufspreises (nicht des Gewinns, was sehr vorteilhaft ist)
  • Haltedauer: Bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach Kauf fallt die CGT an
  • Befreiung: Bei Haltung uber 5 Jahre ist der Kapitalgewinn vollstandig steuerfrei in Kenia
  • Hauptwohnsitz: Von der CGT befreit

Konkret: Wenn Sie Ihr Grundstuck langer als 5 Jahre halten, zahlen Sie keine Kapitalgewinnsteuer, weder in Kenia noch in der Schweiz. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenuber der Schweiz, wo Immobiliengewinne besteuert werden (zwischen 12 und 36 % je nach Kanton).

💰 Berechnungsbeispiel

Sie kaufen ein Grundstuck fur KSh 1.000.000 im Jahr 2026. Sie verkaufen es fur KSh 2.000.000 im Jahr 2032 (uber 5 Jahre). Geschuldete Kapitalgewinnsteuer in Kenia: 0 KSh. Geschuldete Steuer in der Schweiz: 0 CHF (Befreiung). Nettogewinn: 100 %.

5. Grundsteuer in Kenia (Land Rates)

Die Grundsteuer in Kenia, genannt Land Rates, ist sehr bescheiden:

  • Satz: Etwa 0,1 bis 0,3 % des Grundstuckswertes pro Jahr
  • Erhoben von: Dem County, in dem sich das Grundstuck befindet
  • Beispiel: Bei einem Grundstuck im Wert von KSh 1.000.000 betragt die jahrliche Steuer etwa KSh 1.000 bis 3.000 (CHF 7 bis 20)
  • Verfahren: Online-Zahlung uber das Portal des County oder an einem Schalter

Zum Vergleich: Die Grundsteuer in der Schweiz (Liegenschaftssteuer / Immobiliensteuer) variiert zwischen 0,1 und 0,3 % pro Jahr in den meisten Kantonen, wird aber auf 20- bis 50-fach hohere Immobilienwerte angewendet.

6. Steuererkarung in der Schweiz

Als Schweizer Wohnsitzer mussen Sie Ihre Immobilie in Kenia in Ihrer Steuererkarung angeben. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Vermogenserkarung

Das Grundstuck oder Haus muss in der Rubrik "Auslandische Grundstucke" deklariert werden. Die Behorde verlangt in der Regel:

  • Den Erwerbswert (in CHF)
  • Die Adresse und Beschreibung des Gutes
  • Den Mietwert (bei Selbstnutzung)
  • Die in Kenia gezahlte Grundsteuer

Schritt 2: Einkunftserkarung

Etwaige Mieteinkunfte sind in der Rubrik "Einkunfte aus auslandischen Immobilien" anzugeben. Sie mussen beifugen:

  • Einen Nachweis der erhaltenen Mieten
  • Einen Nachweis der in Kenia gezahlten Steuer (KRA-Bescheinigung)
  • Die Verwaltungs-, Unterhalts- und Versicherungskosten

Schritt 3: Umrechnung in Schweizer Franken

Alle Betrage mussen in CHF umgerechnet werden. Verwenden Sie den von der ESTV (Eidgenossische Steuerverwaltung) veroffentlichten durchschnittlichen Jahreswechselkurs.

🛠 Steuerberater einschalten

Wir empfehlen, Ihre Steuererkarung einem auf auslandische Guter spezialisierten Treuhander in Genf oder Lausanne anzuvertrauen. Mount Kenya LiGo Investment kann Sie mit vertrauenswurdigen Partnern vernetzen.

7. Erbschaftssteuer

Dies ist einer der am wenigsten bekannten Vorteile einer Immobilieninvestition in Kenia: Kenia erhebt keine Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass Ihre Erben Ihre kenianische Immobilie steuerfrei in Kenia erhalten konnen.

Sind Ihre Erben jedoch in der Schweiz wohnhaft, wird die Immobilie bei der Berechnung der Schweizer Erbschaftssteuer berucksichtigt (je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad). Im Kanton Genf beispielsweise fallen zwischen Ehegatten keine Erbschaftssteuern an, zwischen Eltern und Kindern variieren sie je nach Steuerklasse zwischen 4 und 15 %.

Zur Optimierung der Vermogensubertragung konnen folgende Strukturen genutzt werden:

  • Schenkung unter Lebenden (keine Steuern in Kenia)
  • Eine kenianische Gesellschaft, die das Grundstuck halt (Ubertragung von Gesellschaftsanteilen)
  • Ein Trust (mit einem spezialisierten Anwalt zu prufen)

Vertiefen Sie dieses Thema in unserem Artikel Erbschaft und Nachlassplanung in Kenia fur Auslander.

8. Strategien zur Steueroptimierung

Hier sind einige legale Strategien zur Optimierung Ihrer Steuersituation:

Kauf uber eine kenianische Gesellschaft

Die Grundung einer kenianischen Gesellschaft zum Halten Ihres Grundstucks kann Vorteile bieten:

  • Abzug von Verwaltungs-, Unterhalts- und Abschreibungskosten
  • Erleichterte Ubertragung (Anteilsabtretung statt Grundstucksverkauf)
  • Schutz des Privatvermogens
  • Besteuerung der Gewinne zum Korperschaftssteuersatz (30 %)

Haltung im Leasehold (99 Jahre)

Fur Privatanleger ist das 99-jahrige Leasehold die einfachste und steuerlich effizienteste Losung. Keine Gesellschaftsgrundung, keine Buchhaltung, individuelle Erklarung.

Mietverwaltung uber eine Agentur

Durch die Beauftragung einer kenianischen Verwaltungsagentur sind die Verwaltungskosten (8-10 % der Mieten) in Kenia und der Schweiz von den Mieteinkunften abziehbar.

Langfristige Haltung (uber 5 Jahre)

Die einfachste Strategie: Halten Sie Ihre Immobilie langer als 5 Jahre, um in Kenia vollstandig von der Kapitalgewinnsteuer befreit zu werden.

⚠ Hinweis

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen nur zur Orientierung und stellen keine personliche Steuerberatung dar. Jede Situation ist einzigartig. Wir empfehlen, vor einer Investition einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren.

Weitere Informationen zum rechtlichen Rahmen des Kaufs finden Sie in unserem Artikel Ein Grundstuck in Kenia von der Schweiz aus kaufen: Vollstandiger Leitfaden 2026.

Benotigen Sie Steuerberatung?

Unser Team begleitet Sie bei allen steuerlichen Formalitaten rund um Ihre Investition in Kenia. Kostenlose Beratung innerhalb von 24 Stunden.

✉ Kostenlose Beratung
ML
Mount Kenya LiGo Investment Franko-kenianische Immobilienagentur • Genf • Nairobi • Nanyuki

Experten fur grenzuberschreitende Besteuerung Schweiz-Kenia. Wir begleiten Investoren bei der steuerlichen Optimierung ihrer Immobilienakquisitionen in Kenia.

Teilen in fb X
Ein Projekt in Kenia? Kontaktieren Sie uns →